Kondolenzspende – Im Trauerfall spenden
Eine Geste an das Leben: Ihre Kondolenzspende schenkt Trost.
Es liegt Trost in einer Spende. Wenn es heißt, Abschied von geliebten Menschen zu nehmen, die Zeit ihres Lebens sehr naturverbunden waren. Der Tod eines nahestehenden Menschen ist ein schmerzlicher Verlust und wird begleitet von tiefer Trauer. Häufig ist es Angehörigen und Freunden ein Bedürfnis, ihre Trauer in angemessener Form zu bekunden und zugleich etwas Gutes zu tun. In einer Spende liegt der Trost im Namen des geliebten Menschen zu helfen.
Statt Kränzen oder Blumen können Sie daher anlässlich der Trauerfeier und Beerdigung im Gedenken an den verstorbenen Menschen um Spenden zum Wohle der Ärmsten bitten – eine schöne Geste, mit der oft auch ein letzter Wunsch der oder des Verstorbenen erfüllt wird.
Die Kondolenzspenden tragen dazu bei, Kindern der Ärmsten eine Schulbildung und damit eine Chance auf ein besseres Leben zu ermöglichen.
Kondolenzspenden
Vorankündigung Ihrer Aktion, damit später eingehende Spenden Ihrem Anlasss zugeordnet werden können
Ankündigung einer Kondolenzspende
So könnte Ihre Traueranzeige aussehen:
Vielen Dank, dass Sie auch in Zeiten der Trauer die Armen nicht vergessen und mit einer Spendensammlung einen wichtigen Beitrag für deren lebenswerte Zukunft leisten.
Bitten Sie in der Todesanzeige und in der Trauerbenachrichtigung um Spenden im Namen der verstorbenen Person, wie zum Beispiel:
„Auf Wunsch der/des Verstorbenen bitten wir anstelle von Blumen und Kränzen um eine Spende zugunsten des Vereines "Schritt für Schritt e.V."
auf das Konto:
GLS-Bank München IBAN: DE57 4306 0967 8236 2178 00 BIC: GENODEM1GLS
Betreff / Stichwort: z.B. "Kondolenzspende Max Mustermann"
Sie melden diese Gedenkanzeige bei uns über das Formular auf dieser Seite an. Damit wir die Spenden auch Ihrem Trauerfall zuordnen können, benötigen hierzu Ihre Daten (Name, Vorname, email oder Telefon) und das Stichwort.
Wichtige Hinweise:
Nach der Trauerfeier lassen wir Sie wissen, wer gespendet hat und welcher Betrag unter dem Gedenkstichwort zusammengekommen ist. Bitte beachten Sie, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen die einzelnen Spendenbeträge nicht ausweisen dürfen.
Die Trauergäste erhalten von uns, sofern uns die Adressen vorliegen und sie bei der Überweisung eine Spendenquittung beantragen, einen Dankbrief sowie automatisch im Februar des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung. Wir bitten um Verständnis, dass es uns aufgrund steuerrechtlicher Regelungen nicht möglich ist, über Sammelbeträge, eine Spendenquittung auszustellen.